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Terminologische Fragen der normativen Theorie

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Erläuterungen zu meiner eigenen Terminologie

Sätze, die mit einem Anspruch auf Zustimmung verbunden sind, nenne ich "Behauptungen" ("Thesen", "assertorische Sätze"). Zum Beispiel ist der Satz: "Berlin hatte 1925 mehr als 4 Millionen Einwohner" eine solche Behauptung - und zwar über die Beschaffenheit der Wirklichkeit - mit einem Anspruch auf Zustimmung bzw. Anerkennung.

Im Unterschied dazu handelt es sich bei den Sätzen in einem Gedicht, einem Märchen oder einem Witz nicht um Behauptungen mit einem Anspruch auf Zustimmung. 

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Wird der Anspruch auf Anerkennung dauerhaft und gegenüber jeder beliebigen Person erhoben, also "intertemporal" und "intersubjektiv" bzw. "interpersonal", dann spreche ich von einem "allgemeinen Geltungsanspruch".

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"Intersubjektiv" heißt, dass etwas nicht nur "subjektiv" ist - und damit möglicherweise von Subjekt zu Subjekt verschieden -, sondern dass es übereinstimmend für beliebige Subjekte ist. In diesem Sinne verwende ich Formulierungen wie "intersubjektiv nachvollziehbares Argument" oder "intersubjektiv geltend".

Unter "Erkenntnis" verstehe ich die Beantwortung von Fragen. Insofern Fragen und Antworten sprachliche Äußerungen sind, gibt es Erkenntnis also nur in sprachlicher Form.

Eine Frage kann unterschiedlich und einander widersprechend beantwortet werden. Auf die Frage: "Stammen Menschen und Gorillas von gemeinsamen Vorfahren ab?" antwortet z. B. Person A mit "Ja" und Person B mit "Nein".

Für A 'gilt' die auf Darwin zurückgehende Abstammungstheorie, d. h. A legt diese Theorie seinem Denken und Handeln zugrunde. Für B dagegen gilt diese Lehre nicht. Für verschiedene Individuen können also unterschiedliche Antworten faktische Geltung besitzen, sie gelten nur subjektiv.

Dies macht keine Probleme, solange A und B unabhängig voneinander handeln. Wenn A und B jedoch z. B. gemeinsam ein Biologielehrbuch für die Schulausbildung ihrer Kinder aussuchen sollen, benötigen sie eine intersubjektiv übereinstimmende Antwort zur Abstammungstheorie.

Dies Problem verschwindet, wenn z. B. der Staat die nicht-darwinistische Antwort für den Schulunterricht vorschreibt und die kollektive faktische Geltung dieser Antwort vorschreibt.

Dagegen kann A einwenden, dass die Antwort von B falsch ist und dass deren faktische Geltung nicht gerechtfertigt werden kann. Richtig sei die darwinistische Abstammungstheorie. Diese solle sowohl dem individuellen als auch dem kollektiven Denken und Handeln zugrunde gelegt werden.

Dafür kann man auch kurz sagen, dass A die darwinistische Abstammungslehre 'behauptet'.

Behauptungen beanspruchen eine in Bezug auf den Zeitpunkt (intertemporal) und in Bezug auf das Subjekt (intersubjektiv) unbeschränkte Geltung.

Insofern die dauerhafte Geltung einer Behauptung für beliebige verständige Individuen nachvollziehbar und übernehmbar begründet bzw. gerechtfertigt ist, bezeichne ich diese Behauptung auch als "allgemein gültig".

Die Gültigkeit von Behauptungen kann durch logischen Bezug zu anderen Sätzen (Argumenten) und/oder durch unmittelbare Evidenz begründet oder entkräftet werden.

Je nach der Art der Fragen kann man verschiedene Arten von Behauptungen unterscheiden, z. B. faktische, normative, hermeneutische, logische oder methodologische Behauptungen, die jeweils unterschiedliche Arten der Begründung erfordern.
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Soll man zwischen "Geltung" und "Gültigkeit" unterscheiden, etwa indem man definiert: "Gültigkeit" ist "berechtigte Geltung" ?

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Fragen danach, wie gehandelt werden
soll, gehören zu den normativen Fragen. Fragen, wie Menschen tatsächlich handeln und welche Regelmäßigkeiten sich hier feststellen lassen, gehören zu den faktischen Fragen. Normative Fragen richten sich darauf, wie Menschen handeln sollen, sie fragen nach Normen, also Regeln oder Anleitungen für menschliches Handeln.
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 Wohlergehen
(" Wohl", "Glück" ) eines Individuums ist die Verwirklichung dessen, was das Individuum dauerhaft will.
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Freiheit
besitzt ein Individuum, insoweit als es tun und lassen kann, was es will. 

Weil das eine Individuum etwas wollen kann, was ein anderes Individuum nicht will (und umgekehrt) ("Konflikt"), führt die Freiheit aller Einzelnen in der Gesellschaft meist nicht zum Wohlergehen aller Einzelnen.

Uneingeschränkte Freiheit können sich vernünftige Individuen einer Gesellschaft nur insofern gegenseitig zugestehen, als keine Konfliktmöglichkeit zwischen ihnen besteht.

Vernünftige Individuen können sich weiterhin
Freiheit insoweit gegenseitig zugestehen, als sie durch Normen begrenzt ist, denen jedes Individuum frei zustimmen kann.
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Wir sagen von einer Behauptung (wie die Wirklichkeit ist) dass sie "richtig" sei, dass der Behauptende "Recht habe".

Wir sagen auch, dass jemand "sich richtig entschieden (bzw. verhalten) habe".

Wir sprechen auch von einer "irrigen (bzw. falschen) Annahme" bzw. einer "irrigen (bzw. falschen) Entscheidung".

Ich gehe davon aus, dass dieser analoge Sprachgebrauch nicht sinnlos ist, sondern Rückschlüsse auf vergleichbare Strukturen zulässt. Dies hat allerdings nur heuristische Bedeutung und keinerlei Beweiskraft. Auch ein weit verbreiteter Sprachgebrauch kann auf irrigen Annahmen beruhen.


Interessant ist das Wort "Ehrlichkeit". Es verknüpft die Tugend unmittelbar mit der "Ehre", dem sozialen Ansehen.


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"Wahrheit" hat denselben Wortstamm wie "bewahren" "sich bewähren" (= über die Zeit hinweg intakt bleiben) aber auch "Währung", also der dauerhafte Wert des Geldes.
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Wenn ich vom "Begründen" einer ethischen Norm spreche, so meine ich mit "Begründen", dass für die allgemeine Anerkennbarkeit dieser Norm "Gründe" in Form von Argumenten angegeben werden. "Argumente" sind Sätze, aus denen sich die zu begründende Norm logisch ableiten lässt. Die zur Begründung herangezogenen Sätze müssen ihrerseits jedoch weniger umstritten und zweifelhaft sein als die zu begründende Norm selber, wenn die gegebene Begründung einen Fortschritt in der Erkenntnis bringen soll.

Ein Argument besteht aus einem oder mehreren Sätzen, die mit einem allgemeinen Geltungsanspruch geäußert werden. Ein Argument besteht demnach aus einer oder mehreren Behauptungen. 

Behauptungen werden zu einem Argument für (oder gegen) eine strittige Behauptung, wenn sich daraus Schlussfolgerungen ergeben, die mit der strittigen Behauptung (oder deren Verneinung) logisch nicht vereinbar sind.  Wenn z. B. die Behauptung "Der Krieg gegen den Irak war ein Präventivkrieg" strittig ist, so stellt der Satz "Das Regime von Saddam Hussein im Irak war eine grausame Diktatur" kein relevantes Argument dar. Wenn dazu jedoch die weitere Prämisse kommt: "Diktaturen sind expansiv und deshalb aggressiv gegen ihre Nachbarn" ergeben sich daraus Schlussfolgerungen, die für die Frage, ob es sich hier um einen Präventivkrieg handelte oder nicht, relevant sind.

Eine gültige Argumentation besteht aus mehreren logisch auseinander hergeleiteten Sätzen, deren Prämissen von demjenigen, an den sich das Argument richtet, zwanglos geteilt werden können. Andernfalls hat sich das Geltungsproblem nur von der strittigen Behauptung auf die in Anspruch genommenen Prämissen verlagert.

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Problem: Wenn "Begriff" definiert ist als "ein Wort einschließlich seiner Bedeutung", dann sind auch die Namen individueller Objekte Begriffe. Sollte man den Begriff "Begriff" enger fassen und Namen nicht als Begriffe bezeichnen? Soll also nur "Dom" ein Begriff sein, aber nicht "Kölner Dom"?

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Macht ("Stärke") besitzt ein Individuum, insofern es seinen Willen durchsetzen und das Gewollte verwirklichen kann.

Hindernisse bei der Durchsetzung des eigenen Willens können ihren Ursprung einmal in der natürlichen Beschaffenheit der Dinge haben. Insoweit als ein Individuum diese Hindernisse beseitigen kann, hat es Macht über die Natur.

Zum andern können die Hindernisse bei der Verwirklichung des eigenen Willens ihren Ursprung in dem Wollen und Handeln anderer Individuen haben. Insoweit ein Individuum diese Hindernisse überwinden kann, hat es Macht über andere Menschen oder soziale Macht.

Durch das aufeinander abgestimmte ("koordinierte") Verhalten mehrerer Individuen kann etwas erreicht werden, was jedes Individuum für sich alleine nicht erreichen konnte. Insofern haben Kollektive eine größere Macht als die einzelnen Individuen des Kollektivs.

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Als "Gewalt" bezeichne ich etwas, was mir angetan wird, ohne dass ich die Möglichkeit habe, dessen Berechtigung einzusehen. Wenn es für das, was mir angetan wird, keine einsehbaren und nachvollziehbaren Gründe gibt, spreche ich von einem "Gewaltverhältnis". "Gewalt" ist demnach "nicht zu rechtfertigender Zwang". Es ist deshalb noch keine Gewalt, wenn ich im Diskurs jemand anders "nicht recht gebe". Dann halte ich ja nur eine andere Antwort auf die gestellte Frage für richtig (d. h. für allgemein konsensfähig) als der andere.

Gewalt beginnt dann, wenn jemand den Anspruch "recht zu haben" nicht mehr aufrechterhalten kann, weil er das Ziel eines argumentativen Konsens aufgegeben hat, aber trotzdem die Befolgung bestimmter Normen erzwingen will. In dieser Situation wird von mir nur Gehorsam gefordert aber keine "vernünftige" Einsicht. Die Philosophie hat ihre Aufgabe erfüllt, wenn sie Gewaltverhältnisse als solche identifiziert. Dagegen wehren kann man sich nicht mit philosophischen Argumenten. 

Problem: Die Polizei übt ja auch Gewalt aus, allerdings legitimierte Gewalt. Sollte man hier einen anderen Ausdruck verwenden?

Man könnte "Gewalt" ja auch definieren als die Anwendung von Mitteln, die einen Menschen zwingen, in einer bestimmten Weise zu handeln, unabhängig von der Frage der Berechtigung.

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Klug ("rational") ist ein Individuum insoweit, als es sein eigenes Wohlergehen selbständig anstreben kann.

Vernünftig ist ein Individuum, insofern es nicht nur klug ("rational") ist, sondern zusätzlich zur Bildung einer gemeinsamen Position mit andern rationalen Individuen fähig ist.

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Zu Beginn einer Untersuchung benutzt man gewöhnlich noch keine strenge Terminologie. Man versucht, das Problem in verschiedenen Formulierungen einzukreisen, um an das bestehende Verständnis und den üblichen Sprachgebrauch anzuschließen.

Ich spreche deshalb anfangs noch ohne klare Unterscheidung von:
  - "Regeln", "Normen", "Vorschriften",
  - "gültigen", "geltenden", "richtigen", "wahren", "verbindlichen" Normen
  - "akzeptieren", "bejahen", "anerkennen", "zustimmen", "wollen"
  - "Handlungen" und "Verhalten".

Später wird dann eine strengere Begriffsbildung notwendig. Dann verschwinden die Synonyme. Damit verschwindet auch viel von der Schönheit der Sprache, von ihrem Reichtum. Es kommt nur auf Präzision, Eindeutigkeit, Klarheit, Genauigkeit oder Einfachheit an, so wie bei mathematischen Formulierungen.

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Was ist mit dem Wort "Wille" gemeint und welche Eigenschaften hat der Wille?

Was ist mit dem Wort "Wille" und "wollen" in Bezug auf Menschen gemeint?
Was meint man, wenn man sagt, dass jemand "etwas will" ? Was ergibt sich aus der Umgangssprache hinsichtlich der Bedeutung des Wortes "Willen" ?

Man sagt z. B.:
(1) "Eva
will Carlos heiraten, weil sie in ihn verliebt ist."
(
Das Wollen hat Ursachen, Gründe, Motive.)

(2) "Eva
wollte früher einmal Carlos heiraten."
(
Der Inhalt des Wollens ist im Zeitverlauf veränderlich.)

(3) "Eva ist sich noch nicht schlüssig, ob sie Carlos heiraten
will." (Der Willensinhalt ergibt sich aus einem Entscheidungsprozess mit Überlegungen und Entschluss.)

(4) "Eva weiß offenbar selbst nicht, ob sie Carlos heiraten
will."
(Ein eindeutiger fester Wille kann fehlen.)


(5) "Eva
will Carlos unbedingt heiraten. Auch wenn sie sich deswegen mit ihren Eltern überwerfen müsste, was sie eigentlich nicht will."
(Mehrere Willensinhalte können nebeneinander bestehen und miteinander kollidieren,)

(6) "Eva
will lieber Carlos heiraten als Martin heiraten."
(Willensinhalte können verschiedenes 'Gewicht' haben. Das Wollen kann unterschiedlich stark sein.)

(7) "Eva sagt zwar, dass sie Carlos heiraten will, aber ich glaube ihr das nicht." (Willensäußerungen können bewusst falsch sein.)

(8) "Jetzt
will Eva zwar Carlos unbedingt heiraten, aber wenn die erste Verliebtheit vorbei ist und sie sich die Sache in Ruhe überlegen kann, wird sie die Finger davon lassen."
(Ein Willensinhalt kann korrekturbedürftig sein.)

(9) "Eva, es hat dich niemand gezwungen, Carlos zu heiraten. Es war Dein eigener freier Wille."
(Man unterscheidet erzwungenes Handeln von freiwilligem Handeln.)

(10) "Wenn Eva Carlos wirklich heiraten
wollte, dann hätte sie es schon längst tun können, denn Carlos war dazu bereit und es stand dem nichts im Wege.
(Was jemand will, erkennt man an seinem zielstrebigen Handeln. Wo dies fehlt, nimmt man auch keinen entsprechenden Willen an.)

(11) "Seit Eva erfahren hat, dass Carlos bereits zweimal verheiratet war,
will sie ihn nicht mehr heiraten."
(Was jemand will, ändert sich mit seinen Kenntnissen über die Wirklichkeit.)

(12) "Eva und Carlos sind noch nicht verheiratet, sie
wollen aber heiraten."
(Das Gewollte, also der Willensinhalt, kann etwas sein, das noch nicht verwirklicht ist.)

(13) "Früher
wollte Eva Carlos heiraten, aber inzwischen hat sich ihre Einstellung zur Institution Ehe zum Negativen verändert. Jetzt will sie lieber ohne Trauschein mit ihm zusammenleben."
(Was jemand will, ändert sich mit seinen grundlegenden Einstellungen.)

(14) "Eva sagt zwar, dass sie Carlos heiraten
will, aber eigentlich will sie nur
an sein Geld."
(Man kann etwas wollen als Mittel zu einem übergeordneten, eigentlich gewolltem Ziel.)

(15) "Eva
will Carlos nur unter der Bedingung heiraten, dass er mit den Drogen Schluss macht."
(Das Wollen kann bedingt oder unbedingt sein.)


In allen Fällen will jemand (hier: Eva) etwas (hier: Carlos heiraten).

Das Gewollte, der Inhalt des Willens, soll (zukünftig) verwirklicht werden. Dies macht nur Sinn, wenn das wollende Subjekt die Durchsetzung seines Willens für realisierbar, also für möglich hält. 'Etwas Bestimmtes zu wollen' bedeutet nach diesem Verständnis soviel wie 'ein bestimmtes Ziel anstreben'.

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Was ist mit "Wille" in der Umgangssprache gemeint?
Der Wille setzt zum einen ein Subjekt bzw. Willensträger voraus, das will, das einen bestimmten  Willen hat. Damit stellt sich die Frage, welche Art von Subjekten einen Willen haben können (Menschen, Völker, Babys, Hunde, Pflanzen, Steine, Marschflugkörper, Roboter ???).  Neben diesem Träger des Willens gehört zu einem Willen ein Willensinhalt: Was will das Subjekt?

Damit stellt sich die Frage, was alles gewollt werden kann (Das Eintreten bestimmter zukünftiger Ereignisse "Ich will das Spiel gewinnen" ; das Nichteintreten bestimmter zukünftiger Ereignisse "Ich will nicht krank werden", die Realisierung bestimmter vorgestellter Zustände der Welt "Ich will, dass niemand verhungern muss").

Kann man auch sehr verschiedene Inhalte gleichzeitig wollen, man kann auch gleichzeitig logisch oder sachlich miteinander unvereinbare Dinge wollen?

Der Wille eines bestimmten Subjektes bezüglich eines bestimmten Inhaltes kann detaillierter beschrieben  werden: "Es ist mein fester Wille, dass .." "Der Mann war guten Willens, jedoch ..", "Er hatte den unbeugsamen Willen ....", "Es war ihr freier Wille ....", "Sie ist willensschwach (willensstark)".

Dann gibt es noch besondere Zustände des Willens: "Er ließ sich wie willenlos treiben", "Sie wusste (nicht), was sie wollte".

Ein Wille kann unbeständig sein: "Er will jeden Tag was anderes". 

Der Wille eines Menschen ist nicht unmittelbar sichtbar. Ein Wille kann geäußert werden oder verborgen bleiben. Man kann sagen, was man will. U. U. kann man nur vermuten, was ein anderer will. Man schließt aus einem bestimmten Verhalten des Individuums auf das, was es will. Das Kleinkind liegt im Kinderwagen und streckt die Arme aus. Die Eltern wissen: das Kind will auf den Arm genommen werden.

Wie äußert sich ein Wille?
Zum Beispiel  als sprachliche Äußerung in der grammatischen Form des  Imperativs: Lisa will, dass Klaus morgen mit ihr ins Kino geht. Lisa sagt: "Klaus, geh morgen mit mir ins Kino!" Wenn man diesen Imperativ inhaltlich wiedergibt, sagt man :" Lisa sagt, dass Klaus morgen mit ihr ins Kino gehen soll."

Hier taucht ein "Sollen" auf, allerdings ist es kein moralisches Sollen. Wenn Klaus fragt: "Soll ich morgen mit Lisa ins Kino gehen?", so kann das einmal ein Verlangen nach Information über Lisas Willen ausdrücken.

Die Antwort hierauf würde lauten: "Ja, Klaus. Lisa hat gesagt, dass du morgen mit ihr ins Kino gehen sollst."

Damit ist jedoch seine Frage noch nicht beantwortet. Dies wäre nur dann der Fall, wenn gleichzeitig die Norm gelten würde: "Klaus soll immer das tun, was Lisa will."

Aus den beiden Sätzen: "Lisa will, dass Klaus morgen mit ihr ins Kino geht." und "Klaus soll das tun, was Lisa will" folgt logisch der Schluss: "Klaus soll morgen mit Lisa ins Kino gehen!"

Erweitern wir unser 2-Personen-Beispiel um eine dritte Person, Ruth.

Angenommen Ruth will nicht, dass Klaus morgen mit Lisa ins Kino geht. Sie drückt ihren Willen sprachlich in dem Satz aus: "Klaus, geh morgen nicht mit Lisa ins Kino!" Die Erfüllung des  Willens beider ist logisch nicht möglich. Damit ist die Ausgangsfrage wieder offen: Soll Klaus nun morgen mit Lisa ins Kino gehen oder nicht?

***

Im Alltag bezieht man sich häufig auf den "Willen" eines Menschen. Man sagt etwa: "Entschuldigung! Das  wollte ich nicht", wenn man im Supermarkt seinen Einkaufswagen einem andern schmerzhaft in die Waden geschoben hat. "Das war keine Absicht."

Offenbar macht es einen gewaltigen Unterschied, ob man etwas wollte oder nicht wollte.

Angenommen, die Frau vor mir hätte "Au!" gerufen, "Sie tun mir weh!" und ich hätte geantwortet: "Das will ich ja gerade." Das hätte für die Frau so etwas wie eine "Kriegserklärung" bedeutet: "Da ist jemand, der mir absichtlich Schmerzen zufügt. Er wird das wieder tun. Er ist mein Feind."

Das Beispiel zeigt zugleich: Wenn jemand etwas will, dann muss man bei ihm mit Handlungen rechnen, die der Erfüllung seines Willens dienen. Er wird versuchen, seinen Willen zu realisieren bzw. durchzusetzen. Ob ein Individuum etwas Bestimmtes will, kann man deshalb daran erkennen, ob es - vor die Wahl gestellt - diejenige Alternative wählt, die diesem Willen entspricht.

Wer die zukünftigen Handlungen eines anderen vorhersehen will, der sollte deshalb dessen Willen – oder was auf dasselbe hinausläuft, dessen Absichten und Ziele - kennen.

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Zur Wirklichkeit gehört sicher alles, was gegenwärtig ist. Wohl auch, was in der Vergangenheit war. Aber auch, was in der Zukunft sein wird? Wohl nicht, denn das Zukünftige muss erst "verwirklicht" werden, es existiert nur in der Vorstellung.
 

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Dasselbe – das gleiche: Unterscheidung dazwischen.

Dieser bestimmte Gegenstand. Bezeichnet durch einen Eigennamen. Gekennzeichnet durch Raum-Zeit-Koordinaten. Diese sind einmalig. Es gibt nur einen ersten Mai 2003 und nur einen geographischen Nordpol der Erde.

Dagegen gleichartige Objekte, Bestimmung der Gleichartigkeit unabhängig von Zeit und Raum. Bezeichnet durch einen Begriff.

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Kritische Fragen an einen vom fernöstlichen Denken geprägten Diskussionspartner:

1. Teilst Du mit mir den Sprachgebrauch, dass man nur dann etwas als "
Erkenntnis" bezeichnen sollte, wenn es geeignet ist, Fragen zu beantworten?

Wenn "nein", dann nehme ich Deinen ungewöhnlichen Sprachgebrauch zur Kenntnis und stelle fest, dass es Dir im Unterschied zu mir gar nicht um die Beantwortung von Fragen geht.

2. Wenn "ja", teilst Du mit mir den Sprachgebrauch, dass man nur dann etwas als "
Antwort" auf eine Frage bezeichnen sollte, wenn es sich sprachlich ausdrücken lässt?

Wenn "nein", dann nehme ich Deinen ungewöhnlichen Sprachgebrauch zur Kenntnis, und stelle fest, dass "Antworten" in Deinem Sinne meinen Antworten grundsätzlich nicht logisch widersprechen können.

3. Wenn "ja", teilst Du mit mir den Sprachgebrauch, dass man eine Antwort nur dann als "
wahr" auszeichnen sollte, wenn man zugleich mit guten Gründen annimmt, dass man diese Antwort auch in der Zukunft noch beibehalten kann und dass andere sie übernehmen können?

4. Wenn "ja", teilst Du mit mir den Sprachgebrauch, dass man nur dann davon sprechen sollte, dass jemand sich "
getäuscht
" habe, wenn dieser eine Antwort für "wahr" gehalten hat, die falsch war?

Wenn "nein", dann nehme ich diesen Sprachgebrauch zur Kenntnis und stelle fest, dass Deine Etikettierung meiner Erkenntnisse als "Täuschung" für mich kein Grund zur Beunruhigung ist.

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Wenn ich den Begriff des "Interesses" in bestimmten Zusammenhängen anstelle des Begriffs "Wille" verwende, so bedeutet dies nicht, dass ich auf den Willensbegriff ganz verzichte. So drücke ich z. B. meine ethische Auffassung mit Hilfe des Willensbegriffes in der zugespitzten Formel aus: "Was wir als Einzelne sollen, ist das, was wir als Gesamtheit wollen."

Anstelle von "Interessen moralischer Art". Hier würde ich eher von "Werthaltungen" oder "moralischen Einstellungen" sprechen. Sie enthalten offensichtlich schon ein Sollen, während für mich die Interessen auf der Ebene des primären Wollens liegen.

Ob eine Handlung in meinem Interesse liegt oder nicht, ist keine Frage der Definition. Definitionen legen einen Wortgebrauch fest, aber wenn die Definition erfolgt ist (z. B.: Eine Handlung entspricht dem Interesse eines Individuums A, wenn diese Handlung zu Resultaten führt, die für A vergleichsweise besser sind als andere mögliche Handlungen), dann ist ein Satz von A: "Es ist nicht in meinem Interesse, wenn B mich schlägt" keine Definition mehr.

***

Ich benutze den Begriff des Interesses häufig anstelle des Begriffs "Willen", also zur Beschreibung und Analyse unseres "voluntativen" Verhältnisses zur Welt. Damit ist gemeint, dass wir nicht nur als Wahrnehmende ein konstatierendes Verhältnis zur Welt haben ("So ist es"), sondern dass wir nach etwas streben, dass wir etwas wollen, dass wir den Dingen zustimmen oder ablehnend gegenüberstehen ("So soll es sein").

Die Interessenterminologie ist für die Analyse dieses Verhältnisses in mancher Hinsicht besser geeignet, weil sie weniger festgelegt ist auf die aktuellen psychischen Abläufe von bewusster Absicht, Vorsatz, Entschluss, Versuch, Tat etc. 

So ist es problemlos, davon zu sprechen, dass ein Individuum verschiedenste, unterschiedlich gewichtige Interessen hat. Diesen Sachverhalt kann ich in der Willensterminologie nur unter Schwierigkeiten ausdrücken, Man geht deshalb dann häufig zu Begriffen wie "Ziel", "Zweck" oder "Wert" über. 

Man spricht umgangssprachlich von einem "vermeintlichen" Interesse, das nicht das "wirkliche" Interesse ist. In der Willensterminologie ist auch das weitaus schwieriger auszudrücken.

Das Interesse eines Menschen ist immer bezogen auf eine bestimmte Situation und drückt sich in den Willensäußerungen und Wahlhandlungen (Präferenzen) aus. 

So kann ich das faktische Interesse eines Individuums A in Bezug auf seine Versorgung mit bestimmten Gütern (z. B. Brot oder Zigaretten) dadurch bestimmen, dass ich A frage: Wie viel Cent wäre Dir eine Zigarette wert? Wie viel Cent wären Dir zwei Zigaretten wert? usw. Wenn man die Antworten von A in ein Koordinatensystem einträgt, erhält man dann das, was man in der Ökonomie eine Nachfragefunktion nennt.

Die faktischen Interessen, die ein bestimmtes Individuum in einer bestimmten Situation hat, sind abhängig von der Situation, in der sich dies Individuum befindet, also von den Handlungsalternativen, die ihm offen stehen, von den zu erwartenden Konsequenzen und deren Bewertung. Genauer gesprochen: sie sind abhängig von dem Annahmen des betreffenden Individuums darüber.

Wenn A z. B. annimmt, dass er morgen von B eine ganze Stange Zigaretten geschenkt bekommt, dann wird seine Nachfragekurve anfangs steil ansteigen, aber wenn der Bedarf bis morgen gedeckt ist, wird seine Zahlungsbereitschaft für zusätzliche Zigaretten stark nachlassen. 

Wenn B jedoch morgen keine Zigaretten bringt, dann wurde das faktische Interesse von A falsch bestimmt. A sagt dann: "Hätte ich gewusst, dass B nicht kommt, dann hätte ich mich doch mit mehr Zigaretten eingedeckt." Dass A nur so wenige Zigaretten gekauft hat, war nur in seinem "vermeintlichen" Interesse, nicht jedoch in seinem "aufgeklärten" Interesse. 

Mit der gleichen Berechtigung, mit der ich sagen kann: "Ich habe mich geirrt" kann ich auch sagen: "Ich habe meine Interessen falsch gesehen".

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Meiner Ansicht nach muss letztlich das betreffende Individuum selbst das letzte Wort haben, was sein Glück angeht. Dies heißt noch nicht, dass damit die aktuelle Wahlhandlung oder Präferenz des betreffenden Individuums allein entscheidend ist. 

Wichtiger als die aktuelle Entscheidung eines Menschen ist die Frage, ob seine Entscheidung dauerhaft ist, und ob er später, wenn die negativen Folgen auf ihn zukommen, auch noch zu dieser Entscheidung steht oder ob er sie bereut.

Wichtig ist weiterhin, ob die aktuelle Präferenz stabil bleibt auch gegenüber Informationen und Aufklärung über die wirklichen Zusammenhänge, und ob sie stabil bleibt gegenüber einer Bewusstmachung der Herkunft der eigenen Motive. Präferenzen können auch auf falschen Annahmen über die Wirklichkeit beruhen.

Ich denke, dass die Möglichkeit, sich hinsichtlich der eigenen Interessen zu täuschen, nicht bestritten werden kann, da es so etwas wie das Bereuen eigener Entscheidungen gibt. Und es kann auch durch neue Erkenntnisse über die Beschaffenheit der Wirklichkeit eine veränderte Sicht der eigenen Interessen geben.

Deshalb müsste eigentlich jeder damit einverstanden sein, dass für den Fall, dass er derart kurzsichtig und desinfomiert seine Entscheidungen trifft, man ihn nicht seinem traurigen Schicksal überlässt.

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Man kann über seine Interessen bzw. über seine Handlungen zu verschiedenen Zeitpunkten verschiedener Meinung sein kann. Man kann nachträglich eine Entscheidung "bereuen" und man kann seine damalige Interessenlage aufgrund neuer Erkenntnisse heute ganz anders sehen. 

Schon aus diesem Grund kann die Meinung eines Individuums über seine Interessen kein unantastbares Datum sein bei der Beantwortung dessen, was ein Individuum tun soll, sondern unterliegt bestimmten Qualifikationsbedingungen: d. h. es gibt mehr oder weniger qualifizierte Interessenäußerungen. Insofern ist der übliche Sprachgebrauch auch sinnvoll, der zwischen dem "vermeintlichen" und dem "wirklichen" Interesse eines Individuums unterscheidet."

In unserem demokratischen Gemeinwesen ist nicht zuletzt aus diesem Grund die Freiheit der Meinungsäußerung und der Wissenschaft in der Verfassung verankert und Abstimmungen oder Wahlen gehen immer öffentliche Diskussionen voraus. 

Aus der Möglichkeit, entgegen den eigenen Interessen zu handeln, folgt nun keineswegs, dass die Interessen der Menschen über deren Köpfe hinweg von selbsternannten Wohltätern oder Avantgarden definiert werden dürften.


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Auch die sprachlich formulierten Ergebnisse eines Experiments sind Argumente. Sätze wie: "Die Zeitmessung ergab für den freien Fall eine Dauer von 12 Sekunden" sind sogar die in den empirischen Wissenschaften entscheidenden Argumente. Dies sind Aussagen, die für jedermann nachvollziehbar sind, der die Behauptung um die es geht und die zugehörigen Erörterungen versteht.

Wenn ich sage, dass jemand, der etwas behauptet, für diese Behauptung akzeptable Argumente anführen muss (sofern er mehr will als zum Glauben aufzufordern), dann heißt das nicht, dass ich die gestellte Frage ohne Empirie allein mit Hilfe der Logik beantworten will. 

Um es an einem Beispiel zu veranschaulichen: In der Medizin gibt es immer wieder Stoffe, bei denen man zuerst zufällig festgestellt hat und erst später durch klinische Versuchsreihen bestätigt hat, dass man mit diesem Stoff bestimmte Krankheiten bekämpfen kann. Es gibt jedoch keine theoretische Erklärung, warum dies so ist. Dies ist kein Versagen der Argumentation, denn für die heilende Wirkung dieses Stoffes gibt es akzeptable, d. h. nachvollziehbare und teilbare Argumente in Form der protokollierten Versuchsreihen.

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Die Definition: Dogma = 'Grundwahrheit, deren Voraussetzungen außerhalb der Möglichkeit einer wissenschaftlichen Überprüfung liegt' ist nicht akzeptabel. Eine Wahrheit, die nicht wissenschaftlich überprüft werden kann und für die keine andere Methode der Überprüfung angegeben werden kann, ist mehr als problematisch. 

Ein Wahrheitsanspruch unterscheidet sich von einem bloßen Glaubensanspruch gerade dadurch, dass er durch Argumente einlösbar ist. 

Die Definition verwischt gerade diesen Unterschied. Mit dieser Definition haben wir jetzt Wahrheiten, die sich nicht begründen müssen und die damit der Kritik entzogen sind, die aber gleichwohl als Wahrheit allgemeine Geltung beanspruchen. Und alles, was damit nicht übereinstimmt, ist folglich Unwahrheit, Falschheit etc. 

Für mich ist das die Aufkündigung der rationalen Argumentation. Sinn macht dagegen die Definition, dass ein "Dogma" eine Behauptung ist, für die Zustimmung als "wahr" beansprucht wird, obwohl es keine Möglichkeit der rationalen Überprüfung dieses Anspruchs gibt.

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Ich unterscheide zwischen einem Wahrheitsanspruch für eine Behauptung, der an eine intersubjektiv nachvollziehbare Begründung gebunden ist (dies nenne ich einen "wissenschaftlichen Wahrheitsanspruch" ) und einem Wahrheitsanspruch für eine Behauptung, der Glauben verlangt, ohne sich zugleich zu einer nachvollziehbaren Begründung zu verpflichten (dies nenne ich einen "dogmatischen Wahrheitsanspruch" ).

Wenn jemand das Wort "dogmatisch" als unpassend empfindet, dann mag er einen anderen terminologischen Vorschlag machen. Mir kommt es nur auf die Möglichkeit an, eine begriffliche Unterscheidung zwischen beiden Arten von Wahrheitsansprüchen zu schaffen, da dieser Unterschied folgenreich ist.

Auch dogmatische Wahrheitsansprüche können von ihren Verfechtern begründet werden. So wurden unter der Diktatur Stalins in der Sowjetunion hunderte von Büchern gedruckt, die den historischen und dialektischen Materialismus begründen sollten. Aber dem Kriterium intersubjektiver Nachvollziehbarkeit wurden diese Pamphlete sämtlich nicht gerecht.

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Zu einem Missverständnis in Bezug auf das Wort "allgemein", das sehr häufig auftritt. Die allgemeine Geltung einer Norm hat nichts mit der Allgemeinheit dieser Norm zu tun. Auch eine ganz spezielle Norm wie die "Der Reichspräsident Hindenburg hätte 1933 Hitler nicht zum Reichskanzler ernennen sollen" kann eine allgemeine Geltung besitzen.

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Soll man die Begriffe "Norm" und "Normsatz" unterscheiden? Etwa so, dass die Norm die Bedeutung eines Normsatzes ist? Ein Argument hierfür lautet: Bei mehrdeutigen Begriffen kann ein und der derselbe Normsatz mehrere unterschiedliche Normen ausdrücken.

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Im Deutschen drückt der Begriff des "Wohlergehens" den hohen Wert der Gesundheit aus. Das "Wohl" ist zum einen die Gesamtheit des positiv Bewerteten, hat sein Ursprung jedoch bei der Gesundheit ("Wohlsein").

Mit unserer Begrifflichkeit bewegen wir uns offenbar auf sehr dünnem Eis. Die grundlegenden Begriffe der Ethik (oder Moralphilosophie) wie Wille, Interesse, Freiheit, Glück, Gut oder Wert sind umgangssprachlich mehrdeutig und es hat sich bisher keine einheitliche Fachterminologie in der Ethik durchgesetzt.

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Wir haben eine unklare, vieldeutige Frage ("Hat das menschliche Dasein einen Sinn?"), aber meiner Meinung nach verbirgt sich hinter dem Ausdruck "Sinn des menschlichen Daseins" etwas bestimmtes, das sprachlich allerdings erst zu erfassen ist.
 
Es gibt m. E. hier ein Problem, das sich jedoch noch nicht in eine klar definierte Fragestellung umsetzen lässt. Wir sind in der Situation, wo wir uns mit vorläufigen Begriffen erst an das richtige Verständnis des Problems herantasten. In dieser Situation kann auf zugegebenermaßen vage Begriffe nicht verzichtet werden.  
 
Neue Erkenntnisse und neue Begriffe fallen ja nicht fertig wie reife Äpfel vom Apfelbaum. Es gibt vorläufige Arbeitshypothesen und entsprechend vorläufige Begriffe.
 
Allerdings muss man sich über diese außergewöhnliche Situation im Klaren sein, auch darüber, dass eine solche Situation nur eine Übergangsphase im Erkenntnisprozess sein darf.
 
Was ich nicht möchte, ist die Verschiebung der Fragestellung und ihrer Intention auf leichter zu beantwortende Fragen wie z.B. "Welche Funktion haben Lust- und Schmerzempfindungen bei Lebewesen für die Selbsterhaltung und die Fortpflanzung?"


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Siehe auch die folgenden thematisch verwandten Texte in der Ethik-Werkstatt:
   
Kriterien der Begriffsbildung * (20 K)

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Letzte Bearbeitung 16.10.2008 / Eberhard Wesche

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